HU & AU Termine

Der wichtigste Termin für Ihr Fahrzeug, deshalb können Sie jeden Dienstag Ihr Fahrzeug zu einer Hauptuntersuchung anmelden und an jedem anderen Tag der Woche zu einer Abgasuntersuchung.

Die HU wird durch unseren Partner, der Dekra, nach § 29 StVZO, bei uns durchgeführt.
Die AU führen wir selber durch.

Keine sechseckige AU-Plakette mehr

Köln - Vom 1. Januar 2010 an entfällt an Kraftfahrzeugen die sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung (AU), die auf dem vorderen Kennzeichen angebracht wird. „Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am hinteren Kennzeichen auch als Nachweis einer erfolgreichen Abgasuntersuchung“, sagt Klaus Timpe, DEKRA Niederlassungsleiter in Köln. Mit diesem Schritt passt sich Deutschland der einschlägigen EURegelung an, die für Technik und Abgas nur eine Prüfung und eine Plakette vorsieht. Der HU-Prüfbericht gilt als Nachweis. Er ist nach wie vor vom Autofahrer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

Welche Dokumente müssen Sie zur Hauptuntersuchung mitbringen?

  • Mitgebracht werden müssen grundsätzlich zunächst die folgenden Fahrzeugpapiere, die ohnehin bei jeder Fahrt mitzuführen sind:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen:

      beispielsweise Bauartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmebescheinigungen – sofern diese nicht bereits in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sind oder die eingebauten Teile ein EG/ECE-Genehmigungszeichen tragen und eventuelle Verwendungseinschränkungen oder Einbauanweisungen eingehalten werden.

      Unser Tipp: Bringen Sie lieber mehr als zu wenig Unterlagen mit und lassen Sie sich von unserem Fachmann beraten.

  • Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
  • Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.

    Gilt nicht für PKW:

  • Bei schweren Nutzfahrzeugen und KOM ist auch das Prüfbuch vorzulegen.
  • Das insbesondere von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben noch häufig verwendete Anhängerverzeichnis anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) reicht bei der Hauptuntersuchung nicht aus. Bringen Sie deshalb unbedingt die zu dem Anhänger gehörende Zulassungsbescheinigung mit.